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Vergleichsmieten für eine Mieterhöhung zu bekommen, ist insbesondere im Umkreis nicht ganz einfach.
Daher möchten wir unsere Mitglieder bitten, das Formular auszufüllen und an uns zurück zu senden. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, können Sie auch gern die Tabelle ausfüllen und uns per E-Mail zurücksenden. Wir möchten eine Datenbank aufbauen, auf welche dann unsere Mitglieder im Bedarfsfall zurückgreifen können. Die Daten werden anonymisiert, es werden keine Mitglieder- oder Mieternamen genannt, sondern die Mitgliedsnummer, Straße und Lage des Objektes.
Der Vermieter informiert seine Mieter darüber, dass die Daten seiner Wohnung über Art, Größe und Ausstattung, Beschaffenheit, Lage und Miethöhe im Rahmen einer Vergleichsmietenermittlung weitergegeben werden.
Ermittlungsbogen für Vergleichsmieten.pdf
Grundsteuererlass für 2024 bei Einnahmeausfall bis 31.3.2025 beantragen
Unabhängig von Fragestellungen zu Änderungen der Grundsteuer im Rahmen der Grundsteuerreform, über die in der Vergangenheit bereits mehrfach berichtet wurde, ermöglicht das Grundsteuergesetz in bestimmten Fällen auf formlosen Antrag hin einen Erlass bzw. Teilerlass der Grundsteuer. Wichtig: Dieser Antrag muss bis zum 31.3. des Folgejahres bei der zuständigen Stadt oder Gemeindeverwaltung bzw. in den Stadtstaaten (Hamburg, Bremen, Berlin) beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Für das Kalenderjahr 2024 ist der Antrag bis zum 31.3.2025 einzureichen. Neben einem Erlass für Kulturgüter, Grünanlagen und Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gibt es die Möglichkeit für Vermieter bebauter Grundstücke, einen Erlass auf die Grundsteuer in Höhe von 25 % zu erhalten, wenn der normale Rohertrag um mehr als 50 % für das betreffende Jahr gemindert war
bzw. 50 %, wenn eine vollständige Minderung um 100 % eingetreten ist. Dieser Ausfall kann auf Leerstand zurückzuführen sein oder auf Zahlungsausfall und betrifft sowohl Wohn- als auch gewerbliche Vermietung. Voraussetzung für einen Erlass ist, dass der Leerstand oder Mietausfall nicht vom Vermieter selbst verschuldet war. Im Fall einer Unbewohnbarkeit aufgrund höherer Gewalt wie z.B. durch Hochwasserschäden liegt kein Eigenverschulden vor. Anders sieht es hingegen bei selbst herbeigeführtem Leerstand aufgrund von Modernisierungen und Renovierungen aus oder wenn
der Vermieter keine ausreichenden Vermietungsbemühungen unternommen hat. Hierfür ist das Inserieren in regionalen Zeitungen und Internetportalen erforderlich und ggf. die Beauftragung eines Maklerunternehmens. Bei gewerblichen Vermietungsobjekten ist zusätzlich das Inserieren in überregionalen Zeitungen und Portalen nachzuweisen. So hat es das Verwaltungsgericht Koblenz in seinem Urteil vom 17.10.2023 entschieden. Sowohl die Höhe des Mietausfalls als auch der Nachweis der Vermietungsbemühungen ist der zuständigen Behörde zu belegen. Diese Nachweise können allerdings auch noch nach Ablauf der Antragsfrist eingereicht werden. Über die genauen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Grundsteuererlasses informiert der Steuerberater.
Quelle: News von Steuerberater Rosenbrock & Streuber Hildesheim
Alina Barner, Nina Mae Rozendal, Mia Wollny und Mia Pauline Pflüger sind vom Präventionsrat der Stadt Hildesheim im Rathaus mit dem Zivilcouragepreis 2024 ausgezeichnet worden.
Die vier jungen Preisträgerinnen mit (l.) Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer, der Jury sowie (r.) Polizeidirektor Michael Weiner (Leiter der Polizeiinspektion Hildesheim) und Thomas Leipner (2. v. r., Haus- und Grundeigentümerverein Hildesheim und Umgebung).© Stadt Hildesheim
Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer, zugleich auch Vorsitzender des Präventionsrates, überreichte den vier jungen Frauen im Alter von 18 und 19 Jahren die Auszeichnung im Rahmen einer Feierstunde im Rathaus. Auch Polizeidirektor Michael Weiner (Leiter der Polizeiinspektion Hildesheim) lobte das vorbildliche Verhalten der Preisträgerinnen. Eine Jury bestehend aus Kriminalhauptkommissarin a. D. Gabriele Freier, Rechtsanwalt und Notar a. D. Klaus-Günter Zok, Kristin Schulze (Stadt Hildesheim, Bereich Jugend), Werner Steinke (Ortsbürgermeister Bavenstedt) und Birgit Kaevel (Stadt Hildesheim, Geschäftsführerin Präventionsrat) hatte die vier Scharnhorstschülerinnen aus den eingegangenen Vorschlägen ausgewählt.
Zum Tathergang
Am Abend des 1. Februar 2024 ereignete sich ein Raubdelikt auf der Ohlendorfer Brücke. Gegen 20.30 Uhr saßen die vier damals 17- bzw. 18-jährigen Zeuginnen auf einer Treppe in der Ohlendorfer Straße am Aufgang zur Ohlendorfer Brücke. Die jungen Frauen hatten vor, eine Veranstaltung in der „Kufa“ zu besuchen und wurden von einem 18-jährigen jungen Mann angesprochen, der um Hilfe bat, weil ein Freund gerade ausgeraubt werden würde. Die vier stimmen zu, wollten aber als Gruppe zusammenbleiben, um sich selbst nicht zu gefährden und auch Wirkung zu erzielen.
Als die vier jungen Frauen auf die Situation auf der Ohlendorfer Brücke zukamen, wurde der besagte Freund (ebenfalls 18 Jahre alt) von zwei männlichen Jugendlichen geschlagen und dann am Boden liegend getreten. Aufgrund des Einschreitens der Zeuginnen flüchteten die Täter zunächst, das Opfer flüchtete ebenfalls. Die Zeuginnen sprachen einen Auslieferungsfahrer an und baten diesen, dem Opfer zu folgen, um sicherzugehen, dass es ihm gut geht. Die Polizei riefen sie zu diesem Zeitpunkt nicht, da weder Täter noch Opfer bekannt oder anwesend waren.
Gegen 20.50 Uhr standen die vier Frauen vor dem Eingang der „Kufa“, als die Täter an ihnen vorbeigingen und dabei nach dem Aufenthaltsort der beiden Opfer fragten. Die Zeuginnen riefen daraufhin die Polizei, zwei von ihnen folgten den Tätern und hielten Telefonkontakt mit der Polizei, bis diese die Täter stellen konnte. Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass das Motiv für den Überfall die Herausgabe von Bargeld war. Die Täter (zur Tatzeit 15 bzw. 16 Jahre alt) sollen nach Opferangaben auch ein Messer mit sich geführt und damit gedroht haben.
Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer (l.) und Polizeidirektor Michael Weiner (Leiter der Polizeiinspektion Hildesheim) lobten das vorbildliche Verhalten der vier Preisträgerinnen (v. l.) Mia Pauline Pflüger, Nina Mae Rozendal, Alina Barner und Mia Wollny.© Stadt Hildesheim
„Alina Barner, Nina Mae Rozendal, Mia Wollny und Mia Pauline Pflüger haben geistesgegenwärtig gehandelt und durch Ihren Einsatz dazu beigetragen, dass die Beschuldigten identifiziert und so eine Straftat aufgeklärt werden konnte“, lobte Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer die Zivilcourage der vier Preisträgerinnen. „Wir brauchen Menschen, die in solchen Situationen nicht nur an sich selbst denken, sondern die auch jene um sich herum im Blick haben und sich empathisch zeigen. Dabei ist Zivilcourage nicht immer bequem, manchmal erfordert sie auch großen Mut und immer ein gutes Gespür für Situationen.“
Der Oberbürgermeister würdigte im Rahmen der Preisverleihung auch das langjährige Engagement von Gabriele Freier, die inzwischen pensioniert wurde, dem Präventionsrat aber weiterhin als Moderatorin der AG „Viel im Angebot!“ zur Verfügung steht und auch weiterhin Mitglied der Jury des Zivilcouragepreises sein wird.
Gabriele Freyer (3. v. l.) im Kreis aktueller bzw. früherer Jurymitglieder (v. l.) mit Birgit Kaevel, Kristin Schulze, Klaus-Günter Zok, Stephan Kaune und Werner Steinke.© Stadt Hildesheim
Mit dem Preis sind die Aushändigung einer Urkunde, die Übergabe einer vom 2023 verstorbenen Hildesheimer Künstler Professor Otto Almstadt entworfenen Skulptur sowie ein vom Haus- und Grundeigentümerverein gestifteter Geldpreis verbunden, der in diesem Jahr von 500 auf 1.000 Euro aufgestockt wurde.
Auch hier zum Nachhören von Radio Tonkuhle: