Unsere aktuellen Veranstaltungstermine

Unsere Veranstaltungen: Top-aktuelle Themen, mit Tipps und Informationen aus erster Hand. 
Als Mitglied halten wir Sie zu allen aktuellen Themen auf dem Laufenden.


Unser Stammtisch! Regelmäßig. Immer aktuell.

Miteinander reden, voneinander lernen.
Jeden ersten Donnerstag im Monat haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, sich an unserem Stammtisch in ihren Erfahrungen zum Thema "Immobilienbewirtschaftung" auszutauschen.

Der monatliche Stammtisch findet hier statt:

Restaurant VfV "Zum Sportpark"
An der Pottkuhle 1
31139 Hildesheim
Beginn: 19:00 Uhr

Wir möchten darauf hinweisen, dass an diesen Abenden keine individuellen Rechtsberatungen stattfinden können.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld auf unserer Internetseite, falls der Stammtisch ausfallen sollte.

Freuen Sie sich auf interessante Abende.

Die nächsten Termine: 07.05.2026, 04.06.2026

28.05.2026 "Housing first"

„Housing first“, städtische Wohnungen für Wohnungslose 

Diese Veranstaltung findet in Kooperation mit der KEB Katholische Erwachsenenbildung in der Diözese Hildesheim e.V. und der Stadt Hildesheim statt.
 
Wohnung zuerst, Unterstützung danach. Hildesheim Housing First bietet wohnungslosen Menschen eine ganzheitliche Begleitung ohne Umwege. Der Rat der Stadt Hildesheim hat sich mit der Frage der strategischen Ausrichtung zur Verbesserung der Lebensbedingungen und zur wirtschaftlichen Sicherheit der Betroffenen in Hildesheim befasst und Housing First als Methode zur Verbesserung der Situation projekthaft beschlossen.
Ein zentraler Aspekt von Hildesheim Housing First ist die Schaffung stabiler Wohnverhältnisse. Nur durch die Sicherstellung eines Lebens in einer eigenen Wohnung können Menschen sich wieder auf ihre Gesundheit, berufliche Integration und den Kontakt zu Familie und Freunden konzentrieren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Förderung von wirtschaftlicher Sicherheit. Es ist essenziell, dass die Betroffenen Zugang zu Arbeit und finanziellen Ressourcen erhalten. Der Zugang zu stabilen Einkommensquellen ist ein entscheidender Faktor, um den Kreislauf der Wohnungslosigkeit dauerhaft zu durchbrechen.

Die Koordinatorin der Stadt Hildesheim wird das Projekt erläutern und Ihre Fragen beantworten.

Offen für alle Vermieter-/innen in Hildesheim. Anmeldung zwingend erforderlich, da die Plätze begrenzt sind.

Diese Veranstaltung findet in Kooperation mit der KEB Katholische Erwachsenenbildung in der Diözese Hildesheim e.V. und der Stadt Hildesheim statt.
 
 Am Donnerstag, den 28.05.2026 um 18:00 Uhr
 
Veranstaltungsort ist die Aula im Erdgeschoß der KEB, Domhof 2, 31134 Hildesheim
 
Zwecks Anmeldung und bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Haus-und Grundeigentümerverein Hildesheim und Umgebung e. V.
Osterstr. 34
31134 Hildesheim


info@hug-hildesheim.de
Tel.-Nr: 05121 - 13 79 11.

Mitgliederversammlung am 08.06.2026 um 18 Uhr

Tagesordnung:

 

TOP 1:     Begrüßung und Eröffnung durch Vorstand und Geschäftsstellenleiter

TOP 2:     Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

TOP 3:     Geschäftsbericht des Vorstandes für das vergangene Jahr

TOP 4:     Jahresbericht der Geschäftsstelle

TOP 5:     Bericht der Kassenprüfung und Kassenbericht

TOP 6:     Entlastung des Vorstandes

TOP 7:     Entlastung der Geschäftsleitung

TOP 8:     Genehmigung des Haushaltsplanes 2026/27

TOP 9:     Wahl des Vorstands (Wiederwahl ist zulässig)

TOP 10: Änderung der Satzung

Bisher:    Die Mitgliederversammlung § 7

(3) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt und wird vom Vorstand einberufen. Die Einberufung erfolgt durch Veröffentlichung der Vereinszeitschrift unter Angabe der Tagesordnung. Dabei ist eine Frist von zwei Wochen ab dem Tag der Veröffentlichung einzuhalten. Die Einberufung kann auch durch schriftliche Einladung der Mitglieder erfolgen; hierbei ist ebenfalls eine Frist von zwei Wochen ab dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag einzuhalten.

Mitteilungsorgan § 8

Für die Mitglieder des Vereins wird eine Vereinszeitschrift herausgegeben, die zugleich Mitteilungsorgan des Vereins ist.

 

Änderung, neu:

Die Mitgliederversammlung § 7

(3) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt und wird vom Vorstand einberufen. Die Einberufung erfolgt durch Veröffentlichung online auf der Homepage des Vereins unter Angabe der Tagesordnung. Zusätzlich wird eine Sammel-E-Mail an die Mitglieder versandt. Sollten Mitglieder existieren, die keine gültige Emailadresse besitzen, werden diese einzeln benachrichtigt, dabei ist jedwede Art der Benachrichtigung möglich, Printmedium sowie auch elektronisch.

Dabei ist eine Frist von zwei Wochen ab dem Tag der Veröffentlichung einzuhalten. Die Einberufung kann auch durch schriftliche Einladung der Mitglieder erfolgen; hierbei ist ebenfalls eine Frist von zwei Wochen ab dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag einzuhalten.

Mitteilungsorgan § 8

Für die Mitglieder des Vereins wird ein Newsletter online herausgegeben, welcher zugleich Mitteilungsorgan des Vereins ist (Homepage des Vereins im Internet).

TOP 11:   Verschiedenes:

-       gerichtliche Tätigkeit in Mietsachen

Die Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung wurde per Post an alle Mitglieder versandt. Daher verzichten wir an dieser Stelle auf die Bekanntgabe des Veranstaltungsortes und weitere Details.

(c) Aden

Gespanntes Zuhören beim Vortrag 

Foto (c) Aden/ Haus- und Grundeigentümerverein Hildesheim und Umgebung e.V.

Anregungen für Veranstaltungen und Vorträge nehmen wir gern unter aden@hug-hildesheim.de entgegen.